Modulares Ausbildungskonzept gemäß § 22 SGB VI
Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragten
Ihre Ausbildung im Überblick:
MODULARES AUSBILDUNGSSYSTEM
Grundlehrgang (2-tägig)
699,00 € netto / 831,81 € brutto
Aufbaulehrgänge:
- technischer Bereich
(2-tägig)
| 699,00 € netto / 831,81 € brutto
- Bauwesen (2-tägig) | 699,00 € netto / 831,81 € brutto
- Verwaltung und Büro (1-tägig) 399,00 € netto / 474,81 € brutto
Seminarort:
buildsafe Akademie in Heideck
Aktuelle Seminartermine:
Aufbaulehrgang techn. Bereich: neue Termine folgen in Kürze
Aufbaulehrgang Verwaltung & Büro: neue Termine folgen in Kürze
Grundlehrgang & Aufbaulehrgang Bauwesen: neue Termine folgen in Kürze
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UNSER MODULARES AUSBILDUNGSKONZEPT:
Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden
Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Arbeitgeber dabei, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und Unfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu beobachten Sie, ob benötigte Schutzvorrichtungen vorhanden sind und Mitarbeitende Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind allerdings nicht weisungsbefugt und haben demnach auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin beim Arbeitgeber.
Um Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden, benötigen Sie eine entsprechende Aus- und Fortbildung. Mit unserem modularen Ausbildungskonzept funktioniert das ganz einfach:

Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 SGB VII können Unternehmen die entsprechenden Mitarbeitenden als Sicherheitsbeauftragte benennen. Darüber hinaus lässt sich der branchenübergreifende Grundlehrgang mit den drei branchenspezifischen Aufbaubaulehrgängen erweitern: „Sicherheitsbeauftragter – Aufbaulehrgang“ bieten wir für technische Branchen an. Die Inhalte fokussieren sich hier u. a. auf den Umgang mit Gefahrstoffen, mit elektrischem Strom und die Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung.
Anknüpfend an diese Aufbaulehrgänge können Sie Ihr Wissen durch die Teilnahme an der „Fortbildung gemäß § 20DGUV Vorschrift 1“ auffrischen. Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse voraus, z. B. erworben durch den Besuch des Grundlehrgangs.
Wählen Sie das passende Modul:
Sicherheitsbeauftragter: Grundlagen
Jetzt buchenINHALTE IM ÜBERBLICK:
- Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
- Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
- Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe im Betrieb
- Betrieblicher Brandschutz
- Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
20.01.- 21.01.2025 | 08:30 - 16:00 Uhr
Aufbaulehrgang "Bauwesen"
Jetzt buchenINHALTE IM ÜBERBLICK:
- Sicherheitsbeauftragte im Betrieb - Aufgaben und Stellung
- Rechtliche Grundlagen, Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft (BG Bau), Technische Regeln für Baustellen (TRBS)
- Arbeitsschutzorganisation und Einrichtung einer Baustelle (Baustellenordnung, SiGe-Plan, Fremdfirmen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen)
- Gefährdungen auf Baustellen erkennen und beurteilen (Gerüstbau, Dacharbeiten, Hochbauarbeiten, Zimmererabeiten, Innenausbau, Maschinenarbeiten, PSA)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitsmaßnahmen beim Gerüstbau
- Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
29.01. - 30.01.2025
Aufbaulehrgang "Technischer Bereich"
Jetzt buchenINHALTE IM ÜBERBLICK:
Umgang mit Gefahrstoffen
- Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
- Gefährlichkeitsmerkmale
- Einstufung und Kennzeichnung
- Mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt
Elektrischer Strom
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
- Kennzeichnung
- Zugänge zu Arbeitsplätzen
- Personentransport
Arbeiten in großen Höhen
- Absturzgefahr und Absturzsicherung
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Benutzung von Hubarbeitsbühnen, Gerüsten, Leitern und Tritten
Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren
Hautschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl, Bereitstellung und Benutzung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
- Einflussfaktoren für psychische Belastungen
- Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
- Handlungshilfen
Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen
- Anlässe, Umfang und Handlungsschritte
- Wirksamkeitskontrolle
- Last Minute Risk Analysis (LMRA)
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
03.02. - 04.02.2025
Aufbaulehrgang "Verwaltung und Büro"
Jetzt buchenINHALTE IM ÜBERBLICK:
Rechtsgrundlagen zum Arbeitssystem „Büro- und Bildschirmarbeitsplatz"
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Regeln
Gefährdungsbeurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
- Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung
Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Bürotypen
- Planung
- Flächen am Arbeitsplatz
Anforderungen an die Arbeitsumgebung
- Verkehrswege
- Beleuchtung, Lärm, Raumklima
- Optische Strahlung
- Elektrischer Strom
Anforderungen an Beschaffung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Einrichtungen
Arbeitsmedizinische Anforderungen
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 1 Tag
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 399,00 € netto / 474,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
11.02.2025
Wir beraten Sie gerne!
Sie haben noch Fragen, oder sind unsicher, ob unser Lehrgang die richtige Wahl für Sie ist?
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Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennenzulernen!
FAQ | Häufig gestellte Fragen
Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen?
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung ab einer Anzahl von 20 Beschäftigen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bei der Ermittlung der konkreten Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgender Kriterien zu berücksichtigen:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Anzahl der Beschäftigten.
Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Um Sicherheitsbeauftragter im Betrieb zu werden, bekunden Arbeitnehmende zunächst ihr Interesse an diesem Ehrenamt. Stimmen für den Arbeitgeber die Voraussetzungen, dann meldet dieser den entsprechenden Mitarbeitenden zu einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII an. Im Anschluss gilt diese Person fortan als Sicherheitsbeauftragter für den jeweiligen betrieblichen Bereich. Empfohlen sind zudem Aufbaulehrgänge, die sich auf die entsprechende Branche konzentrieren, sowie eine Fortbildung gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1.
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufung zum Sicherheitsbeauftragten um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die keine Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit beinhaltet. Dagegen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beruf, der eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung erfordert.
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Sicherheitsbeauftragter können generell alle Personen eines Unternehmens werden. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeitende, die Vorbildcharakter haben, aber keine Führungskraft sind. Voraussetzung ist zudem ein Interesse am Arbeitsschutz, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht entlohnt.
Schulung für Sicherheitsbeauftragter: Wie lange ist sie gültig?
Generell bleibt eine Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter unbegrenzt gültig. Da sich jedoch Gesetze zum Arbeitsschutz immer wieder ändern, ist eine regelmäßige Fortbildung nötig. Diese fällt laut DGUV Information 211-042 alle drei bis fünf Jahre an.
Weitere Informationen und Dokumente: