GRUNDLEHRGANG gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011
Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten
Ihre Ausbildung im Überblick:
ONLINESEMINAR
Seminardauer: 1 Tagesseminar
08:30 bis 14:00 Uhr
Abschluss: Zertifikat der buildsafe Akademie
VDSI Punkte:
1 VDSI Punkt
Teilnahmegebühren
inkl. Seminarordner, Prüfungsgebühr und Zertifikat
350,00 € netto / 420,00 € brutto
Aktuelle Termine:
13. Mai 2025, 08:30 - 14:00 Uhr
Sie möchten sich verbindlich anmelden?
FACHMÄNNISCHE PRÜFUNG UND ABNAHME
Mehr Sicherheit auf Leitern und Tritten
Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Die einwandfreie Funktion von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ist dabei ein nicht zu unterschätzender Bereich der Arbeitssicherheit.
Es ist die Aufgabe des Unternehmers, eine von ihm beauftragte Person zu befähigen, Tritte, Leitern und Fahrgerüste zu prüfen und damit einen ordnungsgemäßen Zustand zu garantieren. Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen die dazu notwendige Sachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) und der DGUV Information 208-016.
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten & Fahrgerüste schriftlich bestellt werden zu können.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben hat eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste?
Eine befähigte Person für Leitern und Tritte trägt unmittelbar zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit in Betrieben bei. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:
- Mängel erkennen
- Art und Umfang der erforderlichen Prüfung erkennen
- Richtiges Prüfverfahren anwenden
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Gemäß den Anforderungen nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten folgende Voraussetzungen nachweisen können:
- 1. Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse,
- 2. Berufserfahrung,
- 3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Wie lange ist die Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte gültig?
Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfehlen wir, alle drei Jahre eine Weiterbildung zu besuchen.
Ist eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person Leitern und Tritte Pflicht?
Eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person für Leitern und Tritte ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es empfohlen, sich in regelmäßigem Abstand, alle drei Jahre, fortzubilden.